Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der R&S The Competence House GmbH

Stand: 01. April 2023

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) für die R&S The Competence House GmbH (im folgenden TCH genannt) gelten für die von TCH angebotenen Leistungen. Diese Bedingungen stellen gemeinsam mit dem Angebot die vollständige Vereinbarung zwischen TCH und dem Kunden im Hinblick auf die im Angebot beschriebenen Leistungen dar, ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Mitteilungen und können nur schriftlich und durch Unterzeichnung beider Parteien abgeändert oder ergänzt werden. Von diesen AGB kann nur durch ausdrückliche individuelle Abreden im Vertrag abgewichen werden.

§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der TCH und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

Diese AGB gelten nach erstmaliger Einbeziehung auch für alle zukünftigen Geschäfte des Auftraggebers (im folgenden “Kunde” genannt) mit der TCH, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Es gelten ausschließlich die AGB der TCH. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn sie von TCH ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

§ 2 Verpflichtungen von TCH

TCH

  1. verpflichtet sich, die Leistungen entsprechend der jeweiligen Vereinbarung mit hoher Sorgfalt zu erbringen und evtl. berechtigten Mängelrügen  in enger Abstimmung mit dem Kunden in angemessener Zeit abzuhelfen.
  2. entwickelt webbasierte Lernprogramme (Web Based Trainings – WBT), die der vereinbarten Lernkonzeption entsprechen und im Sinne der Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung einsetzbar und funktionsfähig sind. TCH übernimmt aber keine Haftung für die fehlerfreie Funktion dieser Lern-Software in allen Umgebungen und für daraus evtl. entstehende Schäden. Insbesondere übernimmt TCH keine Gewähr dafür, dass die Lern-Software Anforderungen des Lizenznehmers genügt, die nicht vereinbart waren. Auch kann BSO keine Garantie dafür übernehmen, dass die Lern-Software mit anderen  Programmen und Hardwarekonfigurationen, die nicht vertraglich vereinbart waren, zusammen arbeitet. BSO haftet in diesen Fällen nicht für Schäden oder für Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.
  3. erbringt ihre Dienste nach dem aktuellen Stand der Technik; TCH übernimmt keine Haftung für Störungen, die auf dem Übertragungsweg eines Betreibers von Übertragungswegen eintreten. Hierfür gelten die im Verhältnis zwischen TCH und diesem Betreiber anwendbaren Bestimmungen für die Haftung von TCH gegenüber dem Kunden entsprechend.
  4. haftet im Falle eines Schadenseintrittes aufgrund der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten dann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen ist im Falle der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten – soweit leichte Fahrlässigkeit vorliegt – der Schaden auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  5. übernimmt keine Gewährleistung für den individuellen Lernerfolg der einzelnen Lerner, die mit diesen Systemen arbeiten.
  6. übernimmt nur Garantien, Gewährleistungen oder Zusicherungen, die ausdrücklich Gegenstand eines Vertrages geworden sind.
  7. Schließt die Gewährleistung aus, sofern der Kunde die von TCH bereitgestellte Software bearbeitet, umwandelt oder sie in anderer Weise verändert.

§ 3 Verpflichtungen des Kunden

Die Kunden verpflichten sich,

  1. die vereinbarten technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Umsetzung der Lernlösungen in ihrem Unternehmen notwendig sind;
  2. sich Verzögerungen, zusätzliche Kosten und sonstige Verpflichtungen zurechnen zu lassen, die durch fehlerhafte Einhaltung oder Mängel in Verbindung mit den Kundenpflichten verursacht worden sind oder damit in Zusammenhang stehen;
  3. die zu erbringende Ergebnisse als vertragsgemäß entgegenzunehmen, die
    (a)    den Anforderungen des Angebots entsprechen;
    (b)    falls vereinbart, den Annahmetestplan erfolgreich bestehen.

Der Kunde wird TCH unverzüglich Mitteilung machen, wenn die zu erbringenden Ergebnisse diesen Anforderungen nicht entsprechen („Nichtübereinstimmung“). TCH wird je nach Grad und Komplexität der Nichtübereinstimmung ausreichend Zeit eingeräumt, dieser abzuhelfen. Falls der Kunde die zu erbringenden Ergebnisse vor der Entgegennahme nutzt, TCH nicht unverzüglich über eine Nichtübereinstimmung unterrichtet oder den Beginn der Annahmeprüfung unnötig verzögert, gelten die zu erbringenden Ergebnisse 14 Tage nach Lieferung als vom Kunden angenommen.

  • nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung, schriftlich zu rügen; werden die Fristen in Position (3) und (4) versäumt, besteht keine Verpflichtung der TCH zur Gewährleistung;
  • die Dienste der TCH sachgerecht mit handelsüblicher Computersoftware und Hardware zu nutzen, insbesondere jedoch die vereinbarten, technischen Vorgaben von TCH zu beachten,
  • anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zuhalten und unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis haben;
  • das Entgelt zzgl. Umsatzsteuer fristgerecht zu zahlen, sofern keine nachgewiesene Umsatzsteuerbefreiung vorliegt;

§ 4 Nutzungsrechte

Die Einräumung von Nutzungszwecken erfolgt aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der von dem Kunden zu zahlenden Entgelte. Jede nicht vertraglich vereinbarte Nutzung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von TCH.

Bleibt der Kunde für Web Based Trainings, die TCH für ihn erstellt hat, trotz Mahnung in Zahlungsverzug, erhält BSO das Recht, die WBT auf eigene Rechnung und unter ihrem Namen zu vermarkten.

TCH ist berechtigt, die WBT nach eigenem Ermessen zu pflegen. Ein Austausch oder eine Aktualisierung der Lernprogramme auf Verlangen des Kunden erfolgt nur bei einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung.

§ 5 Eigene Inhalte der Kunden

  1. Stellt der Kunde eigene Inhalte zur Entwicklung von Lernlösungen zur Verfügung, stellt er sicher, dass diese frei von Schutzrechten Dritter sind, die der vertraglichen Nutzung entgegenstehen oder sie einschränken und dass die Materialien auch nicht gegen die Lauterkeit des Wettbewerbs verstoßen. Als Schutzrechte im Sinne dieses Vertrags gelten insbesondere auch Patentrechte, Rechte an Gebrauchs- und Geschmacksmustern, Markenrechte, Namensrechte sowie Urheber-, Verwerter- und vertraglich übertragbare Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechtes. Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung gegenüber dem Auftraggeber und jedem Dritten, der eine Schutzrechtsverletzung bezüglich der nach diesem Vertrag vom Kunden eingebrachte Inhalte geltend machen kann.
  2. Stellt der Kunde vereinbarte Materialien nicht rechtzeitig zur Verfügung, entfällt für TCH jegliche Haftung für Schäden, die sich aus der Verzögerung des Kunden ergeben. Verzögert sich die Verwirklichung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann TCH eine Abschlagszahlung für die bereits erbrachte Leistung fordern.
  3. Soweit die Lerner und ihre Lernbegleiter eigene Inhalte in das Learning Management System (LMS) einbringen, behält sich TCH das Recht vor, Nachrichten, Beiträge oder sonstige von den Lernern bereit gestellten Informationen jederzeit zu löschen. Der Nutzer stellt TCH von jeglichen Ansprüchen, insbesondere jedoch auch Schadensersatzansprüchen frei, welche dadurch entstehen, dass durch von den Lernern oder von unbefugten Dritten aufgrund eines vom Nutzer zu vertretenden Umstandes bereitgestellte Inhalte im Internet die Rechte Dritter oder Rechtsvorschriften verletzt werden. Der Kunde ersetzt insbesondere TCH durch eine solche unbefugte Nutzung entstandenen Schäden.
  4. TCH behält sich das Recht vor, den Nutzer zu jeder Zeit, ohne dass es einer Ankündigung bedarf, von sämtlichen Kommunikationstools auszuschließen, wenn z.B. dem Stil und dem Ansehen von TCH widersprechende Inhalte oder rechtswidrige oder ordnungswidrige Inhalte eingestellt werden. Die Entscheidungsbefugnis obliegt alleine TCH. Minderungsansprüche des Kunden sind wegen einer solchen Entscheidung ausgeschlossen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Der Kunde wird seine Zahlung vertragsgemäß leisten. Soweit TCH nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Fälligkeit einen Zahlungseingang feststellen konnte, behält sie sich vor, die Zugangsmöglichkeit für den Kunden umgehend zu sperren. Der Kunde bleibt dabei verpflichtet, die Zahlung für die gesamte Dauer zu zahlen.
  2. Im Fall des Zahlungsverzuges ist TCH berechtigt, einen Zins i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Des weiteren werden Mahnungskosten i.H.v. 15 Euro  pro Mahnung berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt TCH ausdrücklich vorbehalten.

§ 7 Vertragsdauer

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein Lizenz- oder Service-Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Ohne besondere Vereinbarung kann ein Lizenz- oder Service-Vertrag von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von drei Monaten  zum Jahressende gekündigt werden.
  3. Preiserhöhungen für Lizenz- und Service-Verträge können mit einer Frist von vier Monaten zum Jahresende angekündigt werden.

§ 8 Kündigung

Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung des Angebots bzw. der Bestellung durch den Kunden in Kraft. Der Vertrag ist bis zum Ablauf einer vereinbarten Laufzeit befristet und endet dann, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Erfolgt die Kündigung aufgrund eines Verschuldens seitens des Kunden, so ist dieser verpflichtet, die bis zum Termin der außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen zu vergüten und TCH für alle berechtigterweise entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der Kündigung zu entschädigen.

Ein zur fristloser Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. die andere Vertragspartei schuldhaft gegen ihr obliegende wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstoßen hat und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist an TCH stellt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie zwecklos oder der zur Kündigung berechtigten Partei nicht zumutbar ist;
  2. die andere Vertragspartei schuldhaft gegen gesetzliche Vorschriften, die für die Durchführung dieses Vertrages unmittelbar oder mittelbar von Bedeutung sind, verstoßen hat;
  3. über das Vermögen einer Vertragspartei ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wird oder wenn die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens unmittelbar bevorsteht, wobei die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse gleichsteht.

Mit Ausnahme von Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Vertraulichkeit oder gewerblichen Schutzrechten werden die Parteien zunächst versuchen, Streitigkeiten oder eine behauptete Verletzung des Vertrages intern unter Einschaltung der Geschäftsleitung beizulegen, und vor dem Beginn eines Rechtsstreits ein für beide Parteien akzeptables Verfahren zur Streitbeilegung
durchzuführen.

§ 9 Datenschutz

  1. Der Kunde stellt TCH seine persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung und insbesondere auch zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs zur Verfügung. Er ist damit einverstanden, dass sich TCH zur Durchführung seiner Aufgaben, insbesondere aber zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten zu Vertragszwecken auch der Unterstützung Dritter bedient.
  2. Der Kunde wird hiermit gem. § 33 I BDSG sowie § 4 Teledienstdatenschutzverordnung davon unterrichtet, dass TCH seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

§ 10 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht / Leistungsverzögerungen

Eine Aufrechnung mit Forderung von TCH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Bei Ausfällen von gewählten Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von TCH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

§ 11 Änderungen der AGB

  1. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, sämtliche mündliche Abreden sind daher unwirksam. Änderungen erfordern die ausdrückliche Zustimmung der Geschäftsführung von TCH.
  2. TCH ist jederzeit berechtigt, diese Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Frist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist TCH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die Bedingungen in Kraft treten.
  3. TCH behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

§ 12 Gerichtsstand / Erfüllungsort / anwendbares Recht – Unternehmen

Soweit ein Unternehmen Kunde ist, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Köln vereinbart. Als anwendbares Recht wird für den Fall, dass der Kunde ein Unternehmen ist, das deutsche Recht vereinbart.

§ 13 Salvatorische Klausel

Soweit eine Klausel dieser AGB oder eines anderen mit dem Kunden und TCH geschlossenen Vertrages ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden sollte, oder sich als lückenhaft erweist, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. Eine ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die möglichst nah an den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung kommt.

Stand der Bearbeitung: 01.April 2023
Sitz der Gesellschaft: Kerpen
Registergericht: Amtsgericht Köln HRB 72722